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Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz

 Für Havarie- und Störfälle:

Störungsrufnummer:

03 50 23 / 5 16 10

 

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Hier können Sie Ihren Zählerstand direkt online im ZVWV-Kundenportal eingeben:

https://kundenportal.zvwv.de/

 

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Datenschutzerklärung

Herzlich Willkommen beim Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz

Der Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz (ZVWV) besteht aus 18 Städten und Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Informieren Sie sich über unseren Service, das Versorgungsgebiet und vieles mehr.


Umstellung der Trinkwasserversorgung auf öffentlich-rechtliche Nutzungsverhältnisse zum 01. Januar 2025

 

Der Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz (ZVWV) gibt bekannt, dass gemäß Beschluss der Verbandsversammlung vom
04. November 2024 die Trinkwasserversorgung im Verbandsgebiet des ZVWV ab dem 1. Januar 2025 auf ein öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis umgestellt wird. In diesem Zusammenhang hat der ZVWV eine neue Wasserversorgungssatzung beschlossen, die zum 01. Januar 2025 in Kraft treten wird.

Auf der Grundlage der neuen Wasserversorgungssatzung wird der ZVWV ab dem 01. Januar 2025 für seine Dienstleistungen unter anderem keine privatrechtlichen Entgelte mehr gegenüber seinen Kunden erheben, sondern öffentlich-rechtliche Gebühren.

Des Weiteren ist ab dem 01. Januar 2025 kein gesonderter Wasserversorgungsvertrag mehr zwischen dem ZVWV und seinen Kunden notwendig. Deshalb ist der ZVWV aus rein formalen Gründen verpflichtet, die bestehenden Trinkwasserlieferverträge mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 zu kündigen. Es ist dem ZVWV allerdings besonders wichtig darauf hinzuweisen, dass ab dem 01. Januar 2025 die Lieferung von Trinkwasser wie gewohnt fortgeführt und sich weder an der bisherigen Zuverlässigkeit der Versorgung noch an der Qualität des vom ZVWV gelieferten Trinkwassers etwas ändern wird.

Um alle Kunden des ZVWV umfassend über die Umstellung des Nutzungsverhältnisses zu informieren, wird in den kommenden Tagen ein individuelles Kündigungs- und Informationsschreiben an alle Trinkwasserkunden versandt. Dieses Schreiben enthält alle relevanten Informationen und die wichtigsten Änderungen.

In unseren Fragen und Antworten zur Umstellung der Nutzungsverhältnisse haben wir die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.

Die ab dem 01. Januar 2025 gültige Wasserversorgungssatzung, einschließlich der jeweiligen Höhe der ab dem 01. Januar 2025 geltenden Gebühren (Anlage 1 und Anlage 2 der Wasserversorgungssatzung) steht Ihnen ab sofort in unserem aktuellen elektronischen Amtsblatt sowie im Downloadbereich unserer Homepage zur Verfügung.

Selbstverständlich beantworten Ihnen unsere Mitarbeiterinnen im Kundenservice innerhalb der Öffnungszeiten persönlich in den Räumen unseres Verbandssitzes in Sebnitz oder telefonisch unter der Rufnummer 035971 80 60 80 sowie per E-Mail unter kundenservice@zvwv.de sehr gern Ihre Fragen.

Wir bedanken uns schon jetzt für Ihr Verständnis und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Zweckverband Wasserversorgung
Pirna/Sebnitz


Achtung, wichtiger Hinweis zur

Winterfestmachung Wasserversorgung!

 

Durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit können im Winterhalbjahr Frostschäden an der Hausinstallation auftreten. Über geborstene Leitungen kann vielfach unbemerkt über die Messeinrichtung erfasstes und damit kostenpflichtiges Trinkwasser ungenutzt abfließen. Hinzu kommen Aufwendungen für notwendige Reparaturen und ggf. die Beseitigung der Wasserschäden. Wir bitten und fordern alle Grundstückseigentümer und Mieter auf, die nachfolgenden Hinweise zu beachten:

  1. Bei Frostgefahr Türen und Fenster in der Nähe von Wasserleitungen sowie Wasserzähleranlagen schließen und erforderlichenfalls sofort Instand setzen.
  2. Freiliegende Leitungen, Wasserzähler- und Abstellschächte an ungeschützten Stellen mit nicht aufsaugendem Material abdecken und isolieren.
  3. Wasserleitungen und Wasserzähler in nicht frostfreien Räumen schützen.
  4. Sommerleitungen sowie im Winter nicht benötigte frostgefährdete Leitungen sind zu entleeren.
  5. Die Straßenkappen der Hausanschlüsse außerhalb der öffentlichen Verkehrsanlagen sollten soweit möglich bzw. im eigenen Interesse der Anschlussnehmer durchgängig eis- und schneefrei gehalten werden.
  6. Bei eingefrorenen Leitungen im Haus (Kundenanlage) ist mit dem Auftauen ein Installationsunternehmen zu beauftragen, welches im Installateurverzeichnis des ZVWV eingetragen ist. Weitere Informationen zum Installateurverzeichnis können dem Internet unter https://www.zvwv.de/service-und-preise/wissenswertes-zur-trinkwasserinstallation/ (Wasserinstallateur) entnommen werden.
  7. Eingefrorene Wasserzähler und Hausanschlüsse sind unverzüglich dem ZVWV unter der Störungsrufnummer 035023/51610 zu melden.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und Unterstützung!

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz

 


 

Information zu verwendeten Aufbereitungsstoffen, pH-Werten und Härtebereichen

In der Rubrik Trinkwassereigenschaften finden Sie ab sofort die aktuellen pH-Werte und Härtebereiche des von uns abgegebenen Trinkwassers. Dort informieren wir Sie auch über die verwendeten Aufbereitungsstoffe sowie die Versorgungsgebiete unserer Wasserwerke.

 


 

Rechtsprechung:

Grundpreise nach Wohneinheiten

Der Bundesgerichtshof verkündete am 20. Mai 2015:

Ein Wasserversorgungsunternehmen, dem in seinem Verbandsgebiet die Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung übertragen ist und das dabei die einem Benutzungszwang unterliegenden Anschlussnehmer auf privatrechtlicher Grundlage versorgt, kann bei seiner Tarifgestaltung für die Lieferung von Trinkwasser neben verbrauchsabhängigen Entgelten zugleich verbrauchsunabhängige Grundpreise in Ansatz bringen. Es ist auch nicht unbillig im Sinne von § 315 BGV, wenn die für Wohngrundstücke vorgesehenen Grundpreise ohne weitere Differenzierung lediglich auf die Anzahl der Wohneinheiten abstellen und Wohnungsleerstände unberücksichtigt lassen.

VIII ZR 164/14 und VIII ZR 136/14